Auf Antrag der beteiligten Gemeindekirchenräte gibt der Kreiskirchenrat die Pfarrstelle Eisleben II zur Besetzung frei.
Der Regionalgemeinde Artern-Heldrungen wird ein Zuschuss aus dem Strukturfonds gewährt.
Bewilligungen des regionalen Baulastfonds Finne-Unstrut werden genehmigt.
Der Kreiskirchenrat verlängert Mittel aus dem regionalen Baulastfonds und der Ausgleichszulage der EKM auf Antrag der beteiligten Kirchengemeinden für jeweils ein Jahr bis Ende 2019.
Den Beschlüssen des Gemeindekirchenrates zum Verkauf der Pfarrhäuser in Wolferode und Hergisdorf wird zugestimmt.
In vielen Gemeinden sind nebenamtliche Chorleiter und Organisten tätig. Im Gegensatz zu den hauptamtlichen Stellen, bei denen sich die Kirchengemeinden nur mit 25 % der Personalkosten beteiligen, sind diese Kosten von den Kirchengemeinden bisher allein zu tragen. Um die kirchenmusikalische Arbeit zu fördern sollen für 2019 analog der Beteiligung der Gemeinden an den hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern auch die ehrenamtlichen und nebenamtlichen Kirchenmusiker anteilig vom Kirchenkreis mit 75 % der Kosten gefördert werden. Voraussetzung ist, dass eine Vergütung mindestens in Höhe der kirchenmusikalischen Verordnung über die nebenberufliche kirchenmusikalische Arbeit erfolgt. Diese Bezuschussung gilt zunächst für das Jahr 2019 und soll dann überprüft werden. Die Abrechnung soll verwaltungsarm so erfolgen, dass am Ende des Rechnungsjahres aus dem Strukturfonds ohne Antrag der jeweiligen Kirchengemeinde 75 % der Kosten erstattet werden.
Nicht gefördert werden Honorare von Musikern für Konzerte, Anschaffung von Noten oder Instrumenten.