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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im Februar

21.02.2019

1. Gemeinsam mit dem Präsidium der Kreissynode legt der Kreiskirchenrat die Tagesordnung für die Frühjahrssynode am 30.3.2019 fest. Schwerpunkt der Tagung wird das Thema Diakonie und diakonische Arbeit in den Kirchengemeinden sein.

2. Auf Antrag des Gemeindekirchenrates der Regionalgemeinde Kölleda gibt der Kreiskirchenrat die Pfarrstellen Kölleda I (100 % Dienstumfang) und Kölleda II (50 % Dienstumfang) zur Besetzung frei.

3. Auf Antrag des Gemeindekirchenrates der Regionalgemeinde Artern-Heldrungen gibt der Kreiskirchenrat die Pfarrstelle Artern-Heldrungen II (100 % Dienstumfang, Pfarrbereich Artern) zur Besetzung frei.

4. Es wird darauf hingewiesen, dass für beschließende Ausschüsse in Gemeindekirchenräten und vor allem für die Ortsbeiräte eine Mustersatzung existiert, die auch auf der Homepage abgerufen werden kann. Diese ist über die Superintendentur zur Genehmigung durch das Kreiskirchenamt einzureichen. Bis zur Genehmigung ist die Satzung noch nicht gültig. In diesem Zusammenhang wird  darauf hingewiesen, dass nur mit einer genauen Aufgabenbeschreibung die Kompetenzen von Ortsbeiräten im Vorfeld schon geklärt sind.

5. Auf Vorschlag des Bau- und Finanzausschusses genehmigt der Kreiskirchenrat Zuschüsse aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises in Höhe von 490.849,50 €.

6. Zum Frauenmahl am 15.03.2019 haben sich bisher 190 Frauen angemeldet. Auf Grund der großen Nachfrage wurde der Tagungsort in die Hasentorstr. 10 (Speisesaal des CJD in Sangerhausen) verlegt. 

7. Der Kirchenkreis wird mit einem Stand auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund vom 19. 6. -23.6.2019 vertreten sein. Am Mittwoch, dem 19. Juni 2019, wird um 11:00 Uhr ein Bus nach Dortmund fahren. Nach dem Gottesdienst am 23.6.2019 wird auch ein Bus von Dortmund zurückfahren. Es gibt noch freie Plätze für Teilnehmer aus Kirchengemeinden am Kirchentag und Meldungen können an die Superintendentur erfolgen. Der Preis für eine Fahrt(Hin- oder Rückfahrt) beträgt zehn Euro pro Person. Die Anmeldung zum Kirchentag einschließlich Quartiersuche erfolgt aber individuell und nicht über den Kirchenkreis.

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