Informationen aus dem Kreiskirchenrat im März 2018
22.03.2018
Informationen aus dem Kreiskirchenrat März 2018
1.Der Kreiskirchenrat beschließt die Dienstanweisungen für die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker Martina Pohl, Johanna Korf, Christine Cremer, Thomas Ennenbach, Pascal Salzmann und Ralf Kleb.
2. Während der Elternzeit von Pfarrerin Kühn wird der Dienstumfang der Stelle von Pfarrer Dr. Müller und der Gemeindepädagogin Sabine Weber aufgestockt.
3. Der Kreiskirchenrat beschließt eine pauschale Nutzungsentschädigung für eine Übergangswohnungslösung für Pfarrer Andreas Börner.
4. Der Kreiskirchenrat bildet einen Nominierungsausschuss für die Kreispfarrstelle für Reformationsstätten im Kirchenkreis.
5. Der Kreiskirchenrat beschließt die Zuordnung der Kirchenältesten aus dem Bereich der Regionalgemeinde Kindelbrück im neuen Evangelischen Kirchengemeindeverband ab 1.1.2019.
6. Vergebene innere Darlehen aus der Rücklage Verkündigungsdienst werden diese der allgemeinen Rücklage zugeordnet.
7. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Personalkosten-Sicherungsrücklage für die Entlastungspfarrstellen bis zum Jahr 2025 zur Entlastung der Kirchengemeinden, die dafür keine Besoldung- und Vergütungsanteile zahlen müssen.
8. Auf Vorschlag des Bau- und Finanzausschusses ermächtigt der Kreiskirchenrat des Kreiskirchenamt, für hervorgehobene Baumaßnahmen aus einem Förderprogramm der Europäischen Union für die St.-Martini-Kirche in Stolberg und die St.-Andreas-Kirche in Lutherstadt Eisleben eine Erklärung über die Eigenmittel abzugeben.
9. Für die Bildung und Aufgaben von Ortsbeiräten wird eine Mustersatzung beschlossen. Diese wird auch auf der Homepage des Kirchenkreises veröffentlicht und kann entsprechend in den Gemeinden verwendet und angepasst werden.
10. Der Kreiskirchenrat bestätigt Bewilligungen aus dem regionalen Baulastfonds für alle Regionen.
11. Für das Projekt „Luthers Einschulung“ erhält das Kirchspiel Mansfeld ein Zuschuss aus dem Strukturfonds.