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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im Mai 2014

25.05.2014

Wichtige Informationen aus dem Kreiskirchenrat Mai 2014


1.Personalia
1.1. Der Kirchenkreis beteiligt sich für fünf Jahre an einer Stelle für Polizeiseelsorge im südlichen Bereich von Sachsen-Anhalt, die vom Kirchenkreis Halle getragen wird.
1.2. Der Kreiskirchenrat wählt Pfarrer Klemens Niemann auf die Kreispfarrstelle für Gemeindepädagogik im Kirchenkreis und überträgt ihm 50 Prozent dieser Stelle für die Dauer von vier Jahren. Neben der gemeindepädagogischen Arbeit im Bereich Eisleben erfolgt eine Beauftragung mit 50 Prozent pfarramtlicher Dienste im Kirchenkreis.
1.3. Der Kreiskirchenrat verlängert den Dienstauftrag für Prädikantin Regina Fritzsche in Tunzenhausen und den Predigtauftrag von Pfarrer Wolff in Brücken.
2.Bau- und Finanzen
2.1 Der Kreiskirchenrat beschließt Richtlinien für die Finanzierung der gemeindepädagogischen Arbeit im Bereich mit Kindern und Familien. Dabei wird insbesondere geregelt, wie Freizeiten bezuschusst werden und welche Mittel für die regionale Arbeit der Gemeindepädagogin und Gemeindepädagogen in der Region vom Kirchenkreis bereitgestellt werden.
2.2. Für die Finanzierung der Lutherstätten in Mansfeld und Eisleben wird ein Kostenrahmen für die Ko-Finanzierung von Drittmitteln beschlossen. Bis 2017 haben die Kirchengemeinden in Eisleben und Mansfeld die Möglichkeit, für die vielfältigen Fördermöglichkeiten die nötigen Eigenmittel aufzubringen. Dafür gibt es einen Kostenrahmen aus dem Strukturfonds, so dass die Baumittel für die übrigen Kirchengemeinden nicht weiter beansprucht werden.
3. Der Kreiskirchenrat beschließt nach Vorarbeit im Perspektiveausschuss einen Zeitplan für die Arbeit mit dem CIVOS-Institut für die Stellenplanung im Kirchenkreis bis zum Jahr 2025. Ziel ist Beschlussfassung einer neuen Struktur für alle Mitarbeiter im Verkündigungsdienst bis zum Jahr 2025 . Dazu werden viele Daten ausgewertet und es wird eine mögliche Variante erarbeitet. Im Frühjahr 2015 werden alle Kirchengemeinden in einem umfangreichen Stellungnahmeverfahren die Vorschläge kennenlernen und können dazu votieren. Auf der Herbstsynode 2015 soll der Stellenplan beschlossen werden und damit Mitarbeitern und Kirchengemeinden für die nächsten zehn Jahre eine gewisse Sicherheit geben.
 

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