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24.11.2015
1. Der Kreiskirchenrat beschließt die Beschlussvorlage für die Kreissynode für die Personal- und Stellenplanung im Kirchenkreis bis zum Jahr 2025.
2. Pfarrerdienstwohnung Straußfurt: Der Kreiskirchenrat sieht die Pfarrwohnung in Straußfurt nach wie vor als Pfarrerdienstwohnung an. Bei Mietverträgen ist entsprechend schriftlich auf diese Widmung und einer damit verbundenen Kündigung hinzuweisen.
3. Der Kreiskirchenrat verlängert die teilweise Freistellung für Pfarrer Bechtloff zur Wahrnahme des amtierenden Vorsitzes in der Pfarrvertretung der EKM.
4. Der KKR legt für die Wegstreckenentschädigung für Pfarrerin Latzel als Dienstort Frohndorf fest. Ab diesem Ort werden die Fahrtkosten zu Einsatzorten innerhalb des KK Eisleben-Sömmerda vom Kirchenkreis übernommen.
5. Kirchenkreiskollekten
Der Kreiskirchenrat empfiehlt der Kreissynode, auf ihrer Tagung am 14.11.2015 folgende Zweckbestimmung der Kirchenkreiskollekten für das Jahr 2016 zu beschließen:
28.02.16 Notfallseelsorge im Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda
10.04.16 Projekte mit Flüchtlingen im Kirchenkreis
05.06.16 Ev. Grundschulen Hettstedt und Sömmerda
14.08.16 Kirchentag auf dem Weg 2017
09.10.16 Telefonseelsorge
18.12.16 Tansania - Projekte im Kirchenkreis
(inzwischen beschlossen, bitte in den Kollektenplan aufnehmen).
6. Der Kreiskirchenrat beschließt den Zuschuss für Pfarramtssekretärinnen im Jahr 2016 auf insgesamt 55.555,50€ festzulegen. Das entspricht einer Summe von 2,10 € pro Gemeindeglied.
7. Der Kreiskirchenrat gibt die Beschlussvorlage für die Kreissynode für den Haushaltsplan 2016 weiter. Außerdem empfiehlt er der Kreissynode, folgende Grundsätze zur Haushaltsplanung zu beschließen:
Im Verkündigungsdienst sind alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben erfasst. Kosten, die in diesem Bereich über Plan entstehen, werden durch Entnahme aus der Rücklage Verkündigungsdienst ausgeglichen. Überschüsse werden nach Rechnungslegung der Rücklage Verkündigungsdienst zugeführt.
Aus dem Strukturfonds werden zweckgebunden zur Verfügung gestellt:
- 80.000 Euro für Anträge von Kirchengemeinden zur Finanzierung von Baumaßnahmen
- 30.000 Euro für einen Notfond der Kirchengemeinden,
- 55.555 Euro zur Finanzierung der Pfarramtssekretarinnen (Schlüssel Gemeindeglieder)
- 30.000 Euro für Anträge zum Ausgleich von strukturellen Defiziten von Kirchengemeinden.
Im Übrigen werden aus dem Strukturfond auf Antrag von Kirchengemeinden Projekte in den Kirchengemeinden unterstützt.
Die Ausgaben für die Regionalfonds in Höhe von insgesamt 35.000 Euro – diese unter den Regionen nach Gemeindegliedern zu verteilen – werden aus dem allgemeinen Haushalt des Kirchenkreises getragen.
8. Der KKR stimmt der Umwidmung der für die Turmsanierung der Kirche „Unser lieben Frauen“ in Stödten bewilligten Mittel des regBLF zugunsten der St. Salvator Kirche in Waltersdorf zu weiteren Sanierung der Deckenkuppel und Emporendecke zu.
9. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Pauschale für die Nutzung von privaten Wohnraum für ein Dienstzimmer für den Referenten für die Arbeit mit Jugendlichen.
10. Der Kreiskirchenrat stimmt dem Antrag der evangelischen Grundschule Hettstedt auf Anerkennung als Schulgemeinde auf Zeit gemäß Art.3 (2) KVerfEKM zu. Der Kreiskirchenrat und der Superintendent werden diese besondere Schulgemeinschaft innerhalb der evangelischen Kirchengemeinde Hettstedt auch begleiten und vertreten. Näheres wird in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt der Evangelischen Grundschule Hettstedt mitgeteilt.
Nachtrag aus der Kreissynode: Die Personal-und Stellenplanung des Kirchenkreises bis zum Jahr 2025 wurde einstimmig von der Kreissynode verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet wurde die Haushaltsplanung für den Kirchenkreis für das Jahr 2016.
Die nächsten 5 Veranstaltungen: