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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat Juli 2015

14.07.2015

 Informationen aus dem Kreiskirchenrat Juli 2015

1. Personalia

1.1. Personal-und Stellenplan im Kirchenkreis
Der Perspektivausschuss hat auf seiner Sitzung am 25.6. 2015 eine Beschlussvorlage für die Kreissynode für Änderungen bei Gemeindepfarrstellen und übergemeindlichen Pfarrstellen erarbeitet. Der Kreiskirchenrat hat dieser Beschlussvorlage zugestimmt und die Beschlüsse werden den betroffenen Kirchengemeinden zur Kenntnis gegeben, damit sie entsprechend votieren können. Die Anhörung ist bis zum 15.9. 2015 möglich. Danach wird der Kreiskirchenrat erneut eine Beschlussvorlage mit eventuellen Änderungen als Vorlage für die Kreissynode beschließen.

1.2. Neue und geänderte Kreispfarrstellen
Auf Vorschlag des Perspektivausschusses beschließt der Kreiskirchenrat folgende Beschlussvorlage für die Kreissynode:

1. Die bisherige „1. Kreisschulpfarrstelle Bereich Sömmerda“ wird mit Wirkung zum 01.01.2016 umbenannt in die 1.Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda und der Dienstumfang wird auf 100 % erhöht.
2. Neu errichtet wird ab 01.01.2016 die 2. Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda mit einem Dienstumfang von 100 %.
3. Die bisherige „2. Kreisschulpfarrstelle Bereich Sangerhausen“ wird mit Wirkung zum 1.1.2016 umbenannt in die 3. Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda und der Dienstumfang wird auf 50 % verringert.
4. Die bisherige „3. Kreisschulpfarrstelle Bereich Lutherstadt Eisleben“ wird mit Wirkung zum 31.07. 2017 aufgehoben.
5. Neu errichtet wird ab 01.01.2017 die Kreispfarrstelle für Diakonie mit einem Dienstumfang von 50 %.
6. Neu errichtet wird ab 01.01.2016 die 1. Projektstelle für Entlastungsdienste als Kreispfarrstelle mit einem Dienstumfang von 100 %. Diese Stelle ist befristet bis zum 31.12.2022.
7. Neu errichtet wird ab 01.01.2016 die 2. Projektstelle für Entlastungsdienste als Kreispfarrstelle mit einem Dienstumfang von 100 %. Diese Stelle ist befristet bis zum 31.12.2022.
8. Neu errichtet wird ab 01.01.2016 die 3. Projektstelle für Entlastungsdienste als Kreispfarrstelle mit einem Dienstumfang von 100 %. Diese Stelle ist befristet bis zum 31.12.2022.
9. Neu errichtet wird ab 01.01.2016 die 4. Projektstelle für Entlastungsdienste als Kreispfarrstelle mit einem Dienstumfang von 50 %. Diese Stelle ist befristet bis zum 31.12.2022.
10. Neu errichtet wird ab 01.01.2018 die Kreispfarrstelle für Reformationsgedenkstätten mit einem Dienstumfang von 50 %.

1.3. Altersteilzeit

Der Kreiskirchenrat stimmt dem Antrag von Frau Erna Müller auf Altersteilzeit nach dem Blockmodell ab 1. Februar 2016 zu.

 

1.4. Ausschreibung gemeindepädagogische Mitarbeiterin
Der Kreiskirchenrat beauftragt die Referentin für die Arbeit mit Kindern und Familien für die Vorbereitung einer Ausschreibung einer Gemeindepädagogin/eines Gemeindepädagogen in der Region Finne-Unstrut mit konkreten Arbeitsaufgaben in der Region und einem entsprechenden Stellenprofil zur Ausschreibung dieser Stelle.

1.5. Beauftragung für den Religionsunterricht für das Schuljahr 2015/2016

Der Kreiskirchenrat beschließt anhand der vorgelegten Liste für den Einsatz der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen und Pfarrerinnen und Pfarrer den Einsatz im Religionsunterricht an den entsprechenden Schulen im Freistaat Thüringen. Die Vereinbarung mit der Schulstiftung in Bezug auf Religionsunterricht an der Evangelischen Grundschule in Sömmerda wird entsprechend um ein Jahr verlängert und an die tatsächlich gehaltene Stundenzahl angepasst.
Die Beauftragung für den Bereich Sachsen-Anhalt kann noch nicht beschlossen werden, da mehrere Änderungen noch ausstehen. Der KKR nimmt die bisherige Planung zur Kenntnis und wird auf der nächsten Sitzung beschließen.

1.6. Ausschreibung Theodoor
Der Kreiskirchenrat bestätigt die erneute Ausschreibung der Stelle der stellvertretenden Leitung des Christlichen Jugendzentrums TheO´door mit Bewerbungsschluss bis 15.08.2015.

1.7. Befristete Anstellung für Religionsunterricht
Der Kreiskirchenrat beschließt die befristete Anstellung von Herrn Matthias Müller als kirchliche Lehrkraft für die Regelschule Kölleda.

2. Finanzen
2.1. Antrag an den Strukturfonds KG Dietersdorf
Der Kreiskirchenrat bewilligt aus freien Mitteln des Strukturfonds der Kirchengemeinde Dietersdorf auf ihren Antrag hin einen Betrag von 1500,00€ zur Reparatur der Glocken-und Uhrenanlage, die infolge eines Überspannungsschadens unbrauchbar geworden sind.

2.2. Antrag an den Strukturfonds KSP Wiehe
Auf Antrag des Kirchspiels Wiehe gewährt der Kreiskirchenrat 1000,00 € aus freien Mitteln des Strukturfonds für den Einbau einer Teeküche im Pfarrhaus Wiehe.

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