Informationen aus dem Kreiskirchenrat Dezember 2021
Der Kreiskirchenrat bestätigt die Eilentscheidungen zwischen Präses und Superintendent in Bezug auf die Beauftragung des Lektors Karl Rackow und für die geringfügige Beschäftigung des Predigers Stanislaw Malina.
Auf Antrag von Kirchengemeinden beschließt der Kreiskirchenrat die Verlängerung der Abruffrist der aus dem Baulastfonds 2020 bewilligten Baumittel um ein Kalenderjahr, zum Abruf nunmehr bis zum 31.12.2022 für Ottenhausen, Oberheldrungen, Siersleben und Dederstedt.
Weiterhin wird Anträgen auf Verlängerung von Bewilligungen aus dem Ausgleichsfonds der Landeskirche und dem regionalen Baulastfonds aufgrund von Anträgen der Kirchengemeinden Uftrungen, Gangloffsömmern, Bilzingsleben , Riethgen, Heldrungen, Oberheldrungen, Quenstedt , Siersleben , Seeburg , Dederstedt, Hermerode und Gorenzen zugestimmt.
Mittel aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises wurden für die Regionalgemeinde Kölleda, die Regionalgemeinde Sömmerda und die Kirchengemeinde Uftrungen beschlossen.
Dem Antrag des Kirchengemeindeverbandes Gerbstedt-Siersleben auf Entwidmung der Ruine der Kirche St. Georg in Thondorf wird zugestimmt.
Der Kreiskirchenrat beschließt einen Muster-Depositalvertrag für die Einlagerung von Archivgut im Archiv des Kirchenkreises.