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23.01.2024
Informationen aus dem Kreiskirchenrat Januar 2024
1. Frau Clara Bertram wird ab 1. Februar 2024 befristet angestellt für die Geschäftsführung für den Kreiskirchentag 2025 und mit der Erteilung von Religionsunterricht und vertretungsweisen Gottesdiensten im Kirchenkreis.
2. Für die Besetzung der Kirchenmusikerstelle Mobile Kirche und der Pfarrstelle Allstedt wird jeweils ein Nominierungsausschuss gebildet.
3. Als Dienstsitz für Kantor Matthias Koch wird Heygendorf festgelegt.
4. Der Kreiskirchenrat beschließt, dass Kirchengemeinden oder Kirchengemeindeverbände, die sich zum 1.1.2025 im räumlichen Rahmen der neuen Stellenplanung in Vorbereitung auf die Gemeindekirchenratswahlen einem Kirchengemeindeverband anschließen, mit einer bisher selbstständigen Kirchengemeinde mit eigenem GKR fusionieren oder einen neuen Kirchengemeindeverband bilden (z.B. Sangerhausen) erhalten eine Strukturanpassungshilfe. Diese beträgt 3000 € für eine beteiligte Kirchgemeinde und 5000 € für einen beteiligten Kirchengemeindeverband und wird jeweils für drei Jahre gewährt. Bei einem späteren Termin werden diese Beihilfen nur anteilig gewährt, letztmalig im Jahr 2027.
1. Eine Kirchengemeinde, die bisher einen eigenen Gemeindekirchenrat hatte, tritt zum 1.1.2025 einem Kirchengemeindeverband bei. Die Kirchgemeinde bleibt selbstständig und wird durch den Kirchengemeindeverband und seinen Gemeindekirchenrat vertreten. Der Kirchengemeindeverband, der aufnimmt, bekommt 3 x 5000 €, die Kirchengemeinde 3 × 3000 €, insgesamt somit 24.000,- €.
2. Diese Förderung gilt auch für Kirchengemeinden, die nach der Strukturreform erst 2026 oder 2027 im Pfarramtsbereich wechseln. Ein früherer Anschluss an einen Kirchengemeindeverband bzw. Zusammenschluss zu einem solchen und die entsprechende Inanspruchnahme der Strukturanpassungsbeihilfe sind möglich. Voraussetzung ist nur, dass von der wechselnden Gemeinde kein eigener Gemeindekirchenrat gegründet wird.
3. Die Kirchengemeinden eines Kirchengemeindeverbandes, der fünf Gemeinden umfasst,wollen ab 2025 einem anderen Kirchengemeindeverband beitreten. Dazu ist es nötig, dass der bisherige Kirchengemeindeverband, dessen Kirchengemeinden beitreten wollen, aufgelöst wird und die einzelnen Kirchengemeinden dem neuen Kirchengemeindeverband beitreten. Finanziell würde das bedeuten, dass der aufnehmende Kirchengemeindeverband auch dreimal 5000 € erhält, die fünf Kirchengemeinden, die vorher einen Kirchengemeindeverband gebildet hatten, der sich aufgelöst hat, würden dann jede 3 x 3000 € erhalten, insgesamt somit 60.000,- €.
4. Zwei selbstständige Kirchengemeinden und ein Kirchengemeindeverband mit zwei Kirchengemeinden bilden ab 2025 einen neuen Kirchengemeindeverband. Dabei treten die beiden Kirchengemeinden dem Kirchengemeindeverband bei, der auch umbenannt werden kann. Dann erhält der bisherige Kirchengemeindeverband 3 × 5000 € die beiden Kirchengemeinden jeweils 3 × 3000 €, insgesamt somit 33.000,- €.
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