Der Kreiskirchenrat beschließt die Anstellung der Gemeindepädagogin Doreen Krausz in Teilzeit, die vorwiegend im Religionsunterricht eingesetzt wird.
Pfarrer Ralf Schultz wird ab 1.6.2023 dem Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Wallhausen mit Stimmrecht zugewiesen.
Der Kreiskirchenrat beschließt die vorliegende, abgestimmte Dienstanweisung für Kantorin Haemi Oh.
Für Mitarbeitende im Verkündigungsdienst wird eine einheitliche Entschädigung für das Amtszimmer, die Ausstattung mit EDV-Technik und für Telekommunikation beschlossen, die entweder vom Kirchenkreis für die Kreispfarrstellen und die Gemeindepädagogen und Kirchenmusiker zu tragen ist bzw. von den Kirchengemeinden für die Pfarrpersonen im Gemeindedienst. Dazu wird es ein gesondertes Schreiben geben.
Der Kreiskirchenrat beauftragt Mitarbeitende im Verkündigungsdienst mit Erteilung von Religionsunterricht im Bereich Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Frau Michelle Wägner wird ab 1.9.2023 für ein Jahr als Volontärin im Evangelischen Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda angestellt.
Der Kreiskirchenrat errichtet eine FSJ-Stelle für die MoKiJuKi ab dem 01.09.2023 und finanziert diese aus dem Haushaltsansatz der MoKiJuKi.
Nach Vorlage einer Arbeitsgruppe beschließt der Kreiskirchenrat folgende Richtlinien für die Förderung von Gebäuden aus dem Fonds für erneuerbare Energien
Der Kreiskirchenrat fördert Energieberatung und energetische Sanierungen von Pfarrhäusern und Gemeindehäusern, die Anträge an den Baulastfonds stellen können. Voraussetzung ist immer, dass alle staatlichen und weitere Drittmittel in vollem Maße beantragt und abgerufen werden.
8.1. Der Eigenanteil für die Energieberatung wird im vollen Umfang gefördert. Er muss nicht im Voraus beantragt werden. Voraussetzung ist die Beratung durch einen zertifizierten Berater der DENA, der entsprechend für Anträge an die KfW und Bafa zugelassen ist und, bei denkmalgeschützten Gebäuden, auch für Denkmale zertifiziert ist.
8.2. Gefördert werden nach erfolgter Energieberatung Maßnahmen der Dämmung, Heizungsumstellung, energetische Maßnahmen an Fenstern und Türen und Außenputz. Dazu sind alle entsprechenden Fördermittel einzusetzen und bis zur Hälfte des Eigenanteils kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden, maximal 20.000 €.
8.3. Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden, werden nicht gefördert.
Insgesamt beträgt eine Förderung pro Gebäude in einer oder mehreren Maßnahmen maximal 20.000 € innerhalb von zehn Jahren.
Aus dem Baulastfonds werden Zuschüsse gewährt für die Kirchengemeinde Siersleben, die Kirchengemeinde Schillingstedt und die Kirchengemeinde Helbra.
Die Beschlüsse des Regionalbeirates der Region Südharz für den regionalen Baulastfonds vom 20.6.2023 werden genehmigt.
Aus dem Strukturfonds werden Mittel für die Kirchengemeinde Bösenburg, den Kirchengemeindeverband Gerbstedt-Siersleben, die Kirchengemeinde Adendorf und die Kirchengemeinde Unterrißdorf gewährt.
Für die Herbstsynode wird der 11.11.2023 festgelegt.