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24.10.2024
Informationen aus dem Kreiskirchenrat Oktober 2024
Der Kreiskirchenrat beschließt eine Altersteilzeitregelung für Gemeindepädagogin Ramona Schilling.
Der Arbeitsvertrag von Herrn Malina wird verlängert.
Eins Zuweisung aus dem Baulastfonds wird der Kirchengemeinde Mansfeld gewährt.
Es werden Anträge bewilligt auf Verlängerung der Abruffrist für Mittel aus dem Baulastfonds und regionalen Baulastfonds.
Für die Region Mittleres Unstruttal werden Zuschüsse aus dem regionalen Baulastfonds bestätigt.
Mittel aus dem Strukturfonds erhalten die Kirchengemeinde Stolberg und die Regionalgemeinde Artern-Heldrungen.
Zur Entlastung der Kirchengemeinden gibt es Zuschüsse aus dem Strukturfonds für das Jahr 2025 für folgende Schwerpunkte:
7.1. gemeindegliedbezogene Zuschüsse:
- 5,- / GGL als Sekretärinnenzuschuss (101.435, - €)
- 12,- / GGL zur Stärkung der Kirchengemeinden und Ihrer Haushalte als Ausgleich für gestiegene Gemeinkosten incl. KVS. (243.420, - €)
7.2. durch sonstige Zuweisungen:
- Ausgleich der Differenz zwischen Rechtsanspruch und BuV (ca. 76.000, - €)
- Unterstützung kirchenmusikalischer Arbeit (75 %-Regel/ ca. 23.185, - €)
- Sachkostenzuschuss zur Vergabe durch die Regionen (50.000, - €)
und zwar:
Finne-Unstrut 13.100, - €
Mittleres Unstruttal 8.500, - €
Südharz 16.400, - €
Mansfelder Land 12.000, - €
Der Kreiskirchenrat empfiehlt die Jahresrechnung 2023 der Kreissynode zur Annahme.
Der Haushaltsplan 2025 und der Kollektenplan für kreiskirchlichen Kollekten 2025 werden ebenfalls der Kreissynode zur Beschlussfassung empfohlen.
Für sechs Projekte im Kirchenkreis werden Anträge auf die Ausgleichszulage für Kirchenkreise nach § 22 FG gestellt.
Die Prioritätenliste für die Vereinigte Kirchen-und Klosterkammer für 2025 wird beschlossen.
Die nächsten 5 Veranstaltungen: