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Die evangelische Gemeinden des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda sind auf Geld angewiesen, um Gemeindeveranstaltungen anzubieten, die Kirche zu erhalten, das Gemeindehaus zu heizen, die Gehälter der Pfarrer und Mitarbeiter zu zahlen und die anderen Gemeindeaufgaben zu erfüllen. Die Finanzierung der Gemeinden ruht dabei auf drei Säulen, die jeweils wichtig sind: Kirchensteuer, Gemeindebeitrag, Spenden.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist für die Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ geregelt, dass sie sich durch eine Kirchensteuer finanziert. Anders als bei einer Vereinsmitgliedschaft ist die Kirchensteuer an das Einkommen gebunden. Damit ist sie je nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern. Die Kirchensteuer beträgt 9 % von der Einkommensteuer. Sie wird bei Arbeitnehmern mit einem ordentlichen Arbeitsverhältnis vom Lohn einbehalten, bei Abgabe der Einkommensteuererklärung neu berechnet und entsprechend berichtigt. Bei Nicht-Arbeitnehmern (Gewerbetreibenden und anderen Selbständigen und Rentnern) erfolgt die Berechnung bei Abgabe der Einkommensteuererklärung bzw. mit der Veranlagung zur Einkommensteuervorauszahlung. Die Kirchensteuer geht an die Landeskirche in Magdeburg/Erfurt, die mit diesem Geld die Pfarrstellen und andere übergemeindliche Projekte wie Jugendfreizeiten oder Männerarbeit unterstützt. Einen gewissen Teil der Kirchensteuer erhält die einzelne Gemeinde in Abhängigkeit von ihrer Mitgliederzahl.
Da nur ein Teil der Gemeindemitglieder Kirchensteuer zahlen, bittet die Evangelische Kirche herzlich jedes Gemeindeglied um einen Gemeindebeitrag. Anders als die Kirchensteuer kommt dieses Geld der Gemeinde direkt und zu 100% zugute. Mit den Mitteln des Gemeindebeitrages können wir unter anderem das Gemeindebüro offen halten, die Baumaßnahmen an den Kirchen mitfinanzieren und die Kinder- und Jugendarbeit unterstützen. Als Gemeinden im Kirchenkreis sind wir auf den Gemeindebeitrag angewiesen, deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die sich daran beteiligen!
Die Höhe des Gemeindebeitrags:
Jeder kann selbst entscheiden, mit welcher Summe er sich am Gemeindebeitrag beteiligt. Die Synode unserer Landeskirche bittet aber um bestimmte Mindestbeiträge:
Den Gemeindebeitrag können sie entweder bar im Gemeindebüro einzahlen oder mit dem Überweisungsträger, der zugeschickt wird, überweisen:
Kontoverbindung / Bankverbindung für Gemeindebeitrag:
Eine dritte Säule für die Finanzierung der Gemeindearbeit sind Spenden.
In jedem Gottesdienst wird eine Kollekte für die Gemeinde, in der dieser Gottesdienst stattfindet, gesammelt, die ausschließlich den Aufgaben im Kirchspiel oder in der Heimatgemeinde zu Gute kommt. Eine zweite Kollekte, die oft am Ende eines Gottesdienstes gesammlt wird, kommt dagegen einem jeweils wechselnden Projekt zugute, dass die Landeskirche oder der Kirchenkreis festlegt.
Dankbar sind wir ebenfalls für freie oder für bestimmte Projekte zweckgebundene Spenden, durch die überhaupt erst bestimmte Anliegen umgesetzt werden können. Da die evangelische Gemeinden und der Kirchenkreis den Status „gemeinnützig“ besitzt, sind die Spenden steuerlich voll absetzbar.
Wer eine Spende überweisen möchte: Alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises stehen in einer Kontogemeinschaft. Das Konto führt das Kreiskirchenamt. Bitte geben Sie beim Betreff deshalb immer die Kirchengemeinde an, für die die Spende bestimmt ist.
Kontoverbindung / Bankverbindung für Spenden:
Eine weitere Form der Spenden stellen die Nachlässe dar: Die Evangelischen Gemeinden oder die Kirchen des Heimatortes können im Testament mit einer bestimmten Summe des Erbes bedacht werden.
Die nächsten 5 Veranstaltungen: