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Während auf der Gemeindeebene der Gemeindekirchenrat die für das Leben einer Gemeinde notwendigen Beschlüsse fasst, ist das entsprechende Gremium auf Kirchenkreisebene die Kreissynode.
In der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 heißt es dazu:
"In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises. Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben. Sie nimmt den Bericht des Kreiskirchenamtes entgegen und kann ihm Aufträge erteilen. Die Kreissynode hat das Recht, an die Landessynode Anträge zu richten. Sie kann zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung nehmen." (Auszug des Art. 38)
Der Kreissynode gehören an:
Die Synode des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda wird von dem Präses Sibylle Lucas (Wolfsberg) und ihren beiden Stellvertretern, Frau Maria Munk (Hettstedt) und Pfr. Matthias Müller (Kölleda), geleitet.
Die Synode, die nur zwei mal im Jahr zusammenkommt, wählt aus ihrer Mitte heraus den Kreiskirchenrat, der gemeinsam mit dem Superintendenten das Leitungsorgan für alle aktuellen Entscheidungen bildet. Die Aufgaben des Kreiskirchenrats beschreibt die Verfassung unserer Kirche:
"(1) Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Kreissynode aus und ist der Kreissynode berichtspflichtig."
"(3) Der Kreiskirchenrat vertritt den Kirchenkreis im Rechtsverkehr. Willenserklärungen, die den Kirchenkreis gegenüber Dritten verpflichten, und Vollmachten bedürfen der Unterschrift des Superintendenten oder seines Stellvertreters und sind mit dem Siegel des Kirchenkreises zu versehen."(Auszug des Art. 44)
Der 2020 gewählte Kreiskirchenrat: setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Mitglieder qua Amt:
Sup. Andreas Berger (Superintendent); Präses Sibylle Lucas; Stellvertr. Sup. Folker Blischke
Gewählte Ehrenamtliche Mitglieder im KKR:
Ronny Eckert (Sangerhausen); Katrin Enseleit (Helbra); Egbert Geißler (Kölleda); Manfred Reinhard (Wiehe), Beate Zobel (Sylda); Annegret Richter (Roßleben, Stellvertreterin)
Gewählte Hauptamtliche Mitglieder im KKR:
Martin Binder-Kienel (Pfarrer, Gerbstedt); Sylvia Buchmann (Diakonie, Artern); Beate Müller (Kreiskirchenamt, Sangerhausen); Ramona Schilling (Gemeindepädagogin, Straußfurt), Lena Burghardt (Pfarrerin, Artern)
Der Superintendent ist mit der Leitung des Kirchenkreises beauftragt: Er ist direkter Dienstvorgesetzter aller kirchlichen Mitarbeiter im Kirchenkreis und zugleich Vorsitzender des Kreiskirchenrats. Am 1. Advent 2013 wurde Andreas Berger als Superintendent des Kirchenkreises eingeführt. Als 1. Stellvertreter des Superintendenten wurde für die Synodenwahlperiode 2020-2026 Pfr. Folker Blischke gewählt, 2. Stellvertreterin ist Pfrn. Lena Burghardt.
Der Superintendent hat insbesondere folgende Aufgaben:
Der Superintendent wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Superintendenturbüro unterstützt.
Superintendentur des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda
Freistr. 21, 06295 Lutherstadt Eisleben
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Sekretärinnen:
Heike Ruppe & Marion Schmeichel
Tel: 03475 / 648623, Fax: 03475 / 648624,
E-Mail: suptur@kirchenkreis-eisleben-soemmerda.de
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