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Der bisherige Stellenplan im Kirchenkreis wird 2025 enden, so dass gegenwärtig die Überlegungen zum neuen, von 2025-2035 gültigen Stellenplan beginnen. Der Perspektivausschuss des Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda und der Kreiskirchenrat haben die Situation des gegenwärtigen Stellenplans evaluiert und daraus Überlegungen für den neuen, von 2025-2035 gültigen Stellenplan gezogen.
Die Überlegungen zum Stellenplan finden sich in folgender Powerpoint-Präsentation:
Stellungnahmeprozess: Alle Gemeindekirchenräte, Ortschaftsräte oder auch Fördervereine können ein Votum zu den bisherigen Überlegungen abgeben. Bitte nutzen Sie für das Votum das Formular, dass sie unter folgendem Link downloaden können: Stellenplan 2035.Fragebogen Stellungnahmeprozess (*.docx-Datei, 17 KB)
Folgende Überlegungen spielen eine Rolle:
1. Gemeindegliederzahl: Die Gemeindegliederzahl im KK sinkt stetig, aber je nach Lage der Pfarrbereiche unterschiedlich. Anhand der GG-Zahlen der Jahre 2003-2020 wurde für die Pfarrbereiche und davon ausgehend für jeden einzelnen Ort hochgerechnet, wie die GG-Zahl 2035 aussehen wird. Je kleiner die GG-Zahl in einem Ort ist, desto höher ist zwar das Risiko von statistischen Abweichungen, aber der PA ist sich einig, dass dieses Rechnung eine hohe Wahrscheinlichkeit besitzt. Im Jahr 2035 werden im KK dann voraussichtlich knapp unter 14.000 Gemeindeglieder zur evangelischen Kirche gehören.
2. Kriterien: Die Anzahl der GG in jedem Ort bzw. Pfarrbereich bleibt eines der wichtigen Kriterien zur Festlegung von Pfarrbereichen. Darüber hinaus werden die Anzahl der Kirchen und Kirchorte, die Gesamteinwohnerzahl und besondere Herausforderungen eines Pfarrbereichs (Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft etc.) aufgenommen. Der PA ist sich außerdem einig, dass die Stellen auch besetzbar im Blick auf den Umfang (Priorität von 100%-Stellen) und den Residenzort sein sollen.
3. Verbindung von GP, Pfarrstellen und KiMu: In Fortschreibung der bisherigen, insbesondere mit der Mobilen Kirche verbundenen positiven Erfahrungen sollen auch im neuen Stellenplan Stellen vorhanden sein, die gemeindepädagogische Anteile mit Pfarrstellen oder KiMu-Stellen verbinden.
4. Einsparnotwendigkeit: Der von der Landeskirche berechnete Nettostellenplan sieht für den KK Eisleben-Sömmerda eine deutliche Reduzierung der Stellen vor, was einen enormen Einschnitt bedeuten würde – zumal die Entlastungsstellen und die mit der mobilen Kirche verbundenen Stellen schon heute außerhalb des Nettostellenplans sind. Eine Reduzierung von 8 Stellen ist dabei notwendig, für die weiteren Stellen gibt es den Vorschlag zum Defizit.
5. Vorschlag zum Defizit: Sup. Berger und der PA schlagen vor, dass der KK bis 2035 mit 5-6 Stellen ins Minus gehen sollte, d.h. 5-6 Stellen mehr vorhalten sollte, als der Nettostellenplan vorsieht. Dieses Defizit soll folgendermaßen finanziert werden: a) 2 Stellen aus dem allgemeinen HH des Kirchenkreises b) 2 Stellen aus immer vorhandenen Vakanzen, c) 1-2 Stellen aus den Rücklagen.
6. Umsetzung: Für die Umsetzung des Stellenplans sollen Übergangsfristen verabredet werden. Eckpunkte bilden a) der Beginn des Stellenplans 2025, b) der Wegfall der Stützung durch das Altvermögen 2028 und c) Ruhestandseintrittszeiten von Mitarbeitenden.
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